Angesichts begrenzter öffentlicher Mittel einerseits und der zunehmend gewährten Autonomie andererseits sind Hochschulen mehr denn je darauf angewiesen, neue und zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema Fundraising für Hochschulen immer mehr an Bedeutung.
Neue Impulse sind auch von der Einführung des Deutschlandstipendiums ausgegangen. Während die Fundraising-Aktivitäten zurzeit ganz überwiegend im Bereich der Zentralverwaltung verortet sind, dürfte das Thema künftig auch die dezentrale Ebene - die Fakultäten, Fachbereiche und Institute – erfassen.
Viele Facetten | Was unterscheidet Fundraising von der klassischen Drittmitteleinwerbung? An welchen internationalen Vorbildern kann und sollte man sich orientieren? Wie stehen Aufwand und erhoffter Nutzen zueinander? Wie entwickelt man ein stimmiges Fundraising-Konzept? Welche Tricks und Tools sind erforderlich, um systematisches Fundraising zu betreiben? Wie kann dezentrales Fundraising sinnvoll mit Aktivitäten der Leitungsebene verknüpft werden? Wie wird das Deutschlandstipendium erfolgreich eingeführt und ausgebaut?
Das DHV-Kompaktseminar vermittelt Grundlagen und Techniken zum Fundraising an Hochschulen. Durch den Einsatz von Fallstudien, die in Gruppenarbeit analysiert werden, ist es besonders praxis- und umsetzungsorientiert angelegt. Die Referentin ist die dienstälteste Fundraiserin im deutschen Hochschulbereich und kann auf ein reichhaltiges Erfahrungswissen im In- und Ausland zurückgreifen.
Dipl.-Pol. Cornelia C. Kliment, Leiterin Fundraising und DHV-Funds-Consult
Sabrina Scherbarth, Geschäftsführerin Stiftung Universität Mannheim
Enthalten in der Teilnahmegebühr sind Seminarunterlagen, Mittagsimbiss und Tagungsgetränke.
Falls Teilnahmegebühren nicht von der Hochschule übernommen werden, können Sie diese ggf. selbst als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Höchstteilnehmer/innen-Zahl: 20
Die Anmeldebestätigung für die Präsenzveranstaltung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Covid-19-Verordnung und der sich daraus ergebenden, durch den Veranstaltungsort festgelegten maximalen Auslastung des Konferenzsaals. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass es zu keiner Änderung i.S. einer Verschärfung der Bestimmungen kommt, die eine Reduzierung der zulässigen Höchstteilnehmerzahl erforderlich machen würde.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
„Super! Vielen Dank für dieses Angebot mit sehr viel Praxisnähe!“
„Sehr praktisch und anwendbar, gute Übersicht über alle Aspekte!“
Programm zur Veranstaltung (pdf)