Beamtenversorgung in Baden-Württemberg

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Professorinnen und Professoren im Beamtenverhältnis haben Anspruch auf Altersversorgung. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Fragen. Diese betreffen die Höhe der Versorgungsbezüge einschließlich der Hinterbliebenenversorgung, ggf. bestehende Rentenansprüche, das Nebeneinander unterschiedlicher Versorgungsleistungen und Zusatzeinkünfte. Diese Themen können auch bereits im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen Relevanz haben.

Das neue Intensiv-Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen von Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg, die sich mit versorgungsrechtlichen Fragen von Professorinnen und Professoren beschäftigen. Es informiert über die wichtigsten versorgungsrechtlichen Bestimmungen und über typische Versorgungskonstellationen im Hochschulalltag, aber auch schon anlässlich der Berufung. Es zeigt Fallstricke auf und gibt praktische Empfehlungen. Darüber hinaus bietet es Raum für Erfahrungsaustausch.

 

Themen

  • Grundlagen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten
  • Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • Ruhegehaltfähige Dienstzeiten
  • Vorzeitiger Ruhestand
  • Dienstunfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Verhältnis von Pension zu anderen Versorgungsleistungen
  • Verhältnis von Pension zu Erwerbseinkommen

Referenten

Referent/inn/en CV  RA Dr. Martin Hellfeier, Justitiar für Hochschul- und Beamtenrecht im Deutschen Hochschulverband
  RA Dr. Sven Hendricks, Justitiar für Hochschul- und Beamtenrecht im Deutschen Hochschulverband



Ablauf

10:00-10:15 Uhr: Begrüßung und Vorstellung

10:15-11:30 Uhr: Grundlagen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten                                            

11:30-11:45 Uhr: Kaffeepause

11:45-13:00 Uhr: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
                             Ruhegehaltfähige Dienstzeiten

13:00-14:00 Uhr: Mittagspause

14:00-15:30 Uhr: Vorzeitiger Ruhestand
                             Dienstunfähigkeit
                             Hinterbliebenenversorgung

15:30-15:45 Uhr: Kaffeepause

15:45-17:00 Uhr: Verhältnis von Pension zu anderen Versorgungsleistungen
                             Verhältnis von Pension zu Erwerbseinkommen

Hinweise

Enthalten in der Teilnahmegebühr sind Workshopunterlagen, Mittagsimbiss und Tagungsgetränke.

Falls Teilnahmegebühren nicht von der Hochschule übernommen werden, können Sie diese ggf. selbst als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Höchstteilnehmer/innen-Zahl: 15

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.


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